Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte plötzlich nicht möglich ist – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil die pflegende Person verhindert ist – stellt sich schnell die Frage: Wer kümmert sich jetzt? Genau hier kommen die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ins Spiel.
Beide Pflegeformen bieten kurzfristige Unterstützung und ermöglichen eine lückenlose Versorgung. Doch welche Variante passt zu Ihrer Situation? In dieser Übersicht erfahren Sie, wie die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege definiert werden, die wichtigsten Unterschiede und welche Vor- und Nachteile beide Pflegeformen haben. Darüber hinaus lernen Sie, wie die Verhinderungspflege die Kurzzeitpflege ersetzen kann.
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine Pflegeform, die ab Pflegegrad 2 in stationären Einrichtungen wie einem Pflege- oder Seniorenheim in Anspruch genommen werden kann. Sie wird dann genutzt, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann. Das ist beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Verhinderung der Pflegeperson, bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen oder bei einer anhaltenden Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung der Fall.
Da die Kurzzeitpflege vorübergehend vollstationär erfolgt, sind darin eine 24-Stunden-Pflege sowie die soziale Betreuung der pflegebedürftigen Person enthalten. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten (bis zu 1.854 Euro jährlich) für maximal acht Wochen (56 Tage) pro Jahr, wobei für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten meist eine Zuzahlung anfällt. Dieser Betrag kann jedoch durch ungenutzte Mittel aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden, und zwar um bis zu 1.685 Euro, wodurch ein Gesamtbudget von bis zu 3.539 Euro für Kurzzeitpflegeleistungen zur Verfügung steht. Während dieser Phase werden das Pflegegeld jedoch bis zu 50 Prozent und der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat weitergezahlt.
Die bezuschusste Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung, um die Lücke zwischen der häuslichen Pflege und einem dauerhaften Pflegeplatz zu schließen. Sie dient oft als Übergangslösung und bietet den Betroffenen eine professionelle Betreuung in einer sicheren Umgebung, bis die reguläre Pflege wieder aufgenommen werden kann oder eine langfristige Lösung gefunden ist.

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Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie entlastet pflegende Angehörige, wenn diese vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Gründe. Pflegebedürftigen wird die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 gewährt. Sie ermöglicht es, dass eine Ersatzpflegeperson oder ein professioneller Pflegedienst die Pflege anstelle der Hauptpflegeperson übernimmt. Diese kann stunden-, tage- oder wochenweise entweder im Betreuten Wohnen, einer Pflege-Wohngemeinschaft, zu Hause oder in einer stationären Einrichtung stattfinden.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage). Zusätzlich können maximal 843 Euro des Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, wodurch der Betrag auf bis zu 2.528 Euro erhöht werden kann. Außerdem wird das Pflegegeld in dieser Zeit ebenfalls bis zu sechs Wochen lang zu 50 Prozent weitergezahlt. Wenn Pflegebedürftige die Verhinderungspflege jedoch weniger als 8 Stunden täglich in Anspruch nehmen, wird weiterhin der volle Pflegegeldsatz bezahlt.
Die Verhinderungspflege ist besonders hilfreich, um pflegende Angehörige zu entlasten, ohne dass die Pflegebedürftigen auf eine kontinuierliche Versorgung verzichten müssen. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der Pflegebedürftige vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits 6 Monate lang von einer Pflegeperson versorgt wurde.
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Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Überblick
Die Begriffe „Kurzzeitpflege“ und „Verhinderungspflege“ werden im Alltag häufig synonym verwendet werden, da sie beide dazu dienen, die Pflege in Ausnahmesituationen und Abwesenheitszeiten sicherzustellen. Zwar gibt es Ähnlichkeiten, allerdings unterscheiden sie sich in mehreren wichtigen Punkten. Hier ist ein detaillierter Überblick:
- Zielgruppe: Die Kurzzeitpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut werden müssen. Die Verhinderungspflege ist hingegen für Fälle gedacht, in denen die private Pflegeperson, meist Angehörige, Freunde oder Nachbarn, vorübergehend verhindert ist und die häusliche Pflege nicht wie gewohnt übernehmen kann.
- Pflegeort: Die Kurzzeitpflege erfolgt immer stationär, sie kann nicht Zuhause durchgeführt werden. Die Verhinderungspflege kann hingegen in der eigenen Wohnung als auch in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.
- Dauer: Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden, während dies bei der Verhinderungspflege nur für bis zu 6 Wochen (42 Tage) der Fall ist.
- Umfang: Die Kurzzeitpflege erfolgt immer 24 Stunden am Tag in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung. Bei der Verhinderungspflege kann ausgewählt werden, ob die Versorgung stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch genommen wird.
- Kostenübernahme: Sowohl bei der Kurzzeit- als auch bei der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu 50 Prozent weiterbezahlt. Die Pflegekasse übernimmt bei der Kurzzeitpflege bis zu 1.854 Euro, während für die Verhinderungspflege maximal 1.685 Euro gezahlt werden. Sowohl die Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege können jedoch um ein Budget aus der jeweils anderen Pflegeform ergänzt werden. Wird die Verhinderungspflege von nahen Verwandten 1. oder 2. Grades übernommen, gibt es sogar nur das 1,5-fache des Pflegegeldes.
- Vorpflegezeit: Bei der Kurzzeitpflege gibt es keine Vorpflegezeit, sie kann also direkt mit der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden (bis zu 4 Wochen). Bei der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person vor der Inanspruchnahme der Leistung hingegen mindestens 6 Monate von einer Pflegeperson im häuslichen Umfeld gepflegt worden sein (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
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Vor- und Nachteile der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, wenn diese vorübergehend verhindert sind. Sie ermöglicht es, dass die Pflegebedürftigen weiterhin professionell betreut werden, ohne dass die häusliche Pflege unterbrochen wird. Dennoch gibt es einige Vor- und auch Nachteile, die beachtet werden sollten.
Vorteile der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet mehrere Vorteile, die sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige von Nutzen sind:
- Angehörige werden entlastet und müssen sich keine Sorgen machen, wenn sie verhindert sind oder sich eine Auszeit nehmen (müssen)
- Die Verhinderungspflege kann in der eigenen Wohnung durchgeführt werden
- Pflege ist stunden-, tage- oder wochenweise möglich
- Zuschuss in Höhe von 1.685 Euro durch die Pflegekasse möglich
- Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege bis zu 50 Prozent weitergezahlt, bei weniger als 8 Stunden am Tag sogar zu 100 Prozent
- Kombination mit Kurzzeitpflege möglich
- Der Antrag auf Verhinderungspflege kann rückwirkend gestellt werden
Nachteile Verhinderungspflege
Trotz ihrer Vorteile kann die Verhinderungspflege in bestimmten Situationen auch kleinere Nachteile mit sich bringen:
- Wird erst ab Pflegegerad 2 bezuschusst, sodass bei Pflegegrad 1 nur der Entlastungsbeitrag bleibt
- Leistungsanspruch entsteht erst nach der sechsmonatigen Vorpflegezeit
- Kann nur für bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden
- Der Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 1.685 Euro ist oftmals schon vor Ablauf der 6 Wochen verbraucht

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Vor- und Nachteile der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine nützliche Option, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfällen der Pflegeperson. Sie bietet Pflegebedürftigen eine professionelle Betreuung in einer stationären Einrichtung, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen werden kann.
Vorteile Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet zahlreiche Vorteile, die in bestimmten Situationen nützlich sein können:
- Pflegebedürftige werden in einer stationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr medizinisch und pflegerisch versorgt
- Ideale Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt, während der Suche nach einer dauerhaften Pflegelösung oder um häusliche Pflege zu organisieren
- Pflegende Angehörige können bis zu 8 Wochen (56 Tage) zeitlich und emotional entlastet werden
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 Euro im Jahr
- Kann mit Leistungen der Verhinderungspflege kombiniert und aufgestockt werden
- Keine Vorpflegezeit nötig
- Pflegeeinrichtung kann testweise ausprobiert werden
Nachteile Kurzzeitpflege
Trotz ihrer Vorteile hat die Kurzzeitpflege auch einige Nachteile, die unbedingt berücksichtigt werden sollten:
- Der Umzug in ein Pflegeheim oder ähnliches kann eine Herausforderung darstellen
- Zusätzliche Kosten der Kurzzeitpflege wie Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten müssen als Eigenanteil selbst getragen werden
- Kurzzeitpflegeplätze sind nicht immer sofort verfügbar und es gibt häufig Wartelisten
- Pflegegeld wird nur zu 50 Prozent weitergezahlt
- Zuschuss der Pflegekasse ist bei allen Pflegegraden gleich, sodass das Budget bei höheren Pflegegraden schneller aufgebraucht ist
Wie kann die Verhinderungspflege die Kurzzeitpflege ersetzen?
In bestimmten Fällen kann die Verhinderungspflege als Ersatz für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Vor allem dann, wenn das Budget der Kurzzeitpflege bereits ausgeschöpft ist, bietet die Verhinderungspflege eine flexible Alternative.
Des Weiteren können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander kombiniert werden. Das heißt, das ungenutzte Budget der Kurzzeitpflege kann bis zu einem Betrag von 843 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Um die Verhinderungspflege voll ausschöpfen zu können, stehen dann maximal 2.528 Euro im Jahr zur Verfügung.
Ein weiterer Vorteil ist die größere Flexibilität der Verhinderungspflege: Sie kann sowohl zu Hause als auch in einer Pflegeeinrichtung stattfinden, während die Kurzzeitpflege immer stationär erfolgt. Dadurch haben Pflegebedürftige und deren Angehörige mehr Wahlmöglichkeiten bei der Organisation der Pflege. Besonders für kurzfristige Engpässe oder zeitlich begrenzte Entlastungen der pflegenden Person eignet sich die Verhinderungspflege, um die Lücke zu schließen und eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten.
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege zu einer noch besseren Alternative zur Kurzzeitpflege. Ab diesem Zeitpunkt wird der Anspruch nämlich ebenfalls auf acht Wochen pro Jahr angehoben. Gleichzeitig werden die Budgets zum Entlastungsbudget zusammengefasst und auf 3.539 Euro erhöht (statt der 2.528 Euro aus der Kombinationsleistung).
Sowohl die Verhinderungs- als auch die Kurzzeitpflege sind flexible Lösungen, um Pflegebedürftige auch in Ausnahmesituationen zuverlässig zu versorgen. Beide Pflegeformen bieten den pflegenden Angehörigen Entlastung und stellen eine professionelle Betreuung sicher. Besonders die Kombination beider Leistungen schafft zusätzliche Spielräume für den individuellen Pflegebedarf. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie einfach unsere advita Pflege-Beratung, wir helfen Ihnen immer gerne weiter.