Pflegeheim
Ein sicherer Hafen im Alter
Der Gedanke, in ein Pflegeheim ziehen zu müssen, bereitet vielen Senioren Sorge. Oft fühlen sie sich, als würden ihre Angehörigen sie „aufs Abstellgleis“ schieben wollen. Doch in vielen Fällen ist solch ein Umzug der einzig richtige Schritt, um sicherzustellen, dass die Betroffenen die Pflege und Unterstützung erhalten, die sie brauchen und verdienen.
Ein Pflegeheim kann ein sicherer Hafen sein, wo professionelle Pflegekräfte rund um die Uhr zur Verfügung stehen, sich um einen gekümmert wird und man mit Gleichaltrigen seinen Lebensabend verbringen kann. Dadurch verbessert sich nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen, sondern auch der Angehörigen, da diese sich von der Belastung der Pflege erholen können und nun mehr Freizeit mit ihren Liebsten haben.

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Was genau versteht man unter einem Pflegeheim?
Pflegeheime sind spezialisierte Einrichtungen, die pflegebedürftigen Senioren, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig leben können, eine umfassende Pflege und Betreuung bieten. Die Unterstützung bei der Grundpflege und Hauswirtschaft leisten hierbei professionelle Pflegekräfte. Da die Versorgung in der Regel vollstationär erfolgt, wohnen die Pflegebedürftigen typischerweise auch in der Einrichtung.
Meist haben sie im Pflegeheim ein Zimmer, das sie jederzeit verlassen können, wenn sie sich zu anderen Bewohnern des Altenpflegeheims gesellen, Mahlzeiten einnehmen oder beim Tagesprogramm mitmachen wollen. Auf diese Weise soll trotz der Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
Pflegeheime sind oft die letzten Stationen in der Pflegekette, wenn eine Versorgung über den ambulanten Pflegedienst oder eine außerklinische Intensivpflege in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist.
Bei advita bieten wir allerdings keine vollstationären Pflegeheime im klassischen Sinn. Stattdessen haben wir uns auf Betreutes Wohnen, Pflege-Wohngemeinschaften und innovative Intensivpflegezentren spezialisiert, in denen wir die außerklinische Intensivpflege anbieten. Dadurch können unsere Bewohner selbstbestimmter, in einer geselligen Gemeinschaft und ohne Heimordnung leben. Das spiegelt sich auch in der außerordentlich hohen Zufriedenheit unserer Bewohner wieder, die bei 96 % liegt. Während in den Intensiv-WGs der advita Pflegedienst als ambulanter Versorger auftritt, handelt es sich bei unseren Intensivpflegezentren um eine Gemeinschaftsversorgung, welche die Vorteile der stationären Versorgung mit der individuellen Betreuung in einer WG kombiniert.
Unterschiede zwischen einem Pflegeheim und anderen Wohnformen
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Unterbringung von Senioren zwischen Altenheim, Pflegeheim und Seniorenwohnungen. Auch wenn die Begriffe heutzutage synonym verwendet werden, ist das nicht ganz korrekt, da es doch grundlegende Unterschiede gibt.
Pflegeheim oder Altenheim bzw. Seniorenheim
Der Unterschied zwischen Alten- und Pflegeheim besteht darin, dass Altenheime auf die Unterbringung älterer Menschen ausgerichtet sind, die keine Pflegebedürftigkeit haben, während Pflegeheime eine intensive medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen. Die soziale Integration steht in Alten- und Seniorenheimen also im Vordergrund. Und sollte sich doch einmal ein Unfall ereignen oder Pflege notwendig werden, kann schnell für Unterstützung gesorgt werden.
Unterschied zwischen Pflegeheim und Seniorenwohnung
Seniorenwohnungen unterscheiden sich von Pflegeheimen dahingehend, dass die Bewohner ihre eigene Wohnung mit spezieller Ausstattung (bspw. Hausnotruf) haben und ihren Haushalt noch selbst führen. Diese Wohnungen sind häufig barrierefrei und altersgerecht gestaltet. Diese Wohnungen können teilweise auch in Altenheimen oder in Seniorenzentren angeboten werden. Hierzu gehören auch Seniorenresidenzen, bei denen unternehmungslustige und rüstige Senioren in einem etwas luxuriöseren Umfeld ihren Lebensabend mit Gleichgesinnten verbringen.
Alternative zum Pflegeheim: das advita Haus
Wie bereits erwähnt, bietet advita eine Alternative zu einem Alten- oder Pflegeheim. Unsere advita-Häuser vereinen Betreutes Wohnen, Pflegewohngemeinschaften und Tagespflege unter einem Dach. Der Vorteil ist, dass die Bewohner selbstbestimmt leben, in einer eigenen Wohnung versorgt werden und Geselligkeit an der Tagesordnung ist. Alle Leistungen werden zudem immer individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner angepasst. Außerdem verzichten wir bewusst auf starre Regeln und eine Heimordnung.
Betreutes Wohnen: für aktive Senioren
Eine sehr beliebte Form bei der Unterbringung von Senioren ist inzwischen das Betreute Wohnen. Diese Wohnform richtet sich an diejenigen, die weitgehend selbstständig in einer selbst eingerichteten Seniorenwohnung leben wollen und nur gelegentlich Unterstützung im Alltag benötigen. Pflegerische und betreuende Hilfen sowie einen hauswirtschaftlichen Service können die Bewohner auf Wunsch dazu buchen. Daher ist das Betreute Wohnen für viele Senioren meist eine bessere Option als das Pflegeheim. Um der Vereinsamung vorzubeugen, gibt es in unseren Häusern mit Seniorenwohnungen zudem schön gestaltete Gemeinschaftsräume. Und auch Hilfe ist im Falle eines Falles zudem rund um die Uhr verfügbar.
Pflege-Wohngemeinschaft: selbstbestimmt wohnen, individuell betreut
In unseren Pflege-Wohngemeinschaften steht die individuelle Betreuung im Mittelpunkt. Zwar hat man wie im Pflegeheim auch sein eigenes Zimmer, allerdings kann man dieses stets selbst gestalten. Gleichzeitig können die Bewohner und deren Angehörige selbst über ihr Leben und ihren Alltag bestimmen, was in kaum einem Pflegeheim möglich ist. Das sorgt für die größtmögliche Selbstbestimmung. Unsere Bewohner müssen zudem selbst bei einer fortschreitenden Pflegebedürftigkeit oder Demenz nicht ins Pflegeheim umziehen, da rund um die Uhr eine individuelle Versorgung möglich ist.
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Für wen eignet sich ein Pflegeheim?
Wenn die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Angehörigen nicht mehr geleistet werden kann, ist ein Umzug ins Pflegeheim eine mögliche Lösung. Die Unterbringung ist bei folgenden Menschen besonders sinnvoll:
- Personen, die einen hohen Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit haben (bspw. 24/7)
- Personen, die keine Versorgung durch eine Pflegeperson (Freunde / Familie) erhalten
- Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Genesung eine kurzfristige medizinische Versorgung benötigen
- Personen, die übergangsmäßig versorgt werden müssen, bis eine Versorgung Zuhause möglich ist
- Personen, die alleine leben, vereinsamen und zu verwahrlosen drohen
- Personen, die keine barrierefreie Wohnung haben
- Personen, die an (schwerer) Demenz leiden
- Personen, die starke Mobilitätseinschränkungen haben
- Personen, die Tendenzen zur Selbst- oder Fremdgefährdung zeigen
Allerdings muss es in diesen Fällen nicht immer ein Umzug ins Pflegeheim sein. Bei advita bieten wir mit unseren innovativen advita Häusern und Wohnkonzepten eine Alternative, bei denen sich die Senioren nicht fühlen, als würden Sie aufs Abstellgleis gestellt. Bei uns finden sie stattdessen ein gemütliches Zuhause in einem familiären Umfeld mit individueller Betreuung und größtmöglicher Selbstbestimmung.
Wer veranlasst die Einweisung ins Pflegeheim?
In den allermeisten Fällen wird die Einweisung in ein Pflegeheim im Einverständnis mit der eigenen Familie getroffen, da die Familie oder der Betroffene selbst erkennen, dass die Pflege Zuhause nicht mehr praktikabel ist. Allerdings kann nach einer grundlegenden Untersuchung und Gesundheitsbewertung die Einweisung ins Pflegeheim durch einen Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft erfolgen, um den Bedürfnissen der Senioren bestmöglich gerecht zu werden.
Eine Einweisung kann zudem auch von einem Sozialarbeiter veranlasst werden. Dieser kann die Betroffenen sowohl bei der Suche nach der passenden Einrichtung als auch bei der Beantragung für Sozialhilfe im Pflegeheim unterstützen.
Zu guter Letzt gibt es die Zwangseinweisung, die sicherlich niemand gerne vornimmt. Dies kann allerdings bei Demenzkranken notwendig werden, da ihnen das Krankheitsempfinden fehlen und eine Selbst- oder Fremdbedrohung entstehen kann. Da diese Form jedoch eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, die meist gegen den Willen der Betroffenen festgelegt wird, muss sie explizit durch ein Betreuungsgericht angeordnet werden. Daher sollten Sie vorher prüfen, ob es nicht Alternativen zur Zwangseinweisung gibt. Unsere advita Pflege-WGs sind zum Beispiel hervorragend für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung geeignet, da auf deren Biografie, Bedürfnisse und Fähigkeiten eingegangen wird. So bleibt die Würde erhalten, auch wenn das Gedächtnis nachlässt.
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Vor- und Nachteile des Pflegeheims
Der Umzug in ein Pflegeheim ist meist ein großer Schritt für die Betroffenen, zumal es häufig auch der Ort ist, an dem sie ihren Lebensabend verbringen. Zwar hat eine Unterbringung im Pflegeheim gewissen Vorteile, doch auch die Nachteile dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Zu den Vorteilen gehören:
- Lückenlose medizinische Pflege entsprechend der Bedürfnisse
- Kontinuierliche Versorgung rund um die Uhr
- Spezialisiertes Personal
- Keine Haushaltsführung mehr
- Zusammenwohnen mit Leidensgenossen und Pflege sozialer Kontakte
- Organisierte Aktivitäten und Tagesprogrammpunkte
- Entlastung der Angehörigen, die nun bewusster Zeit mit ihren Liebsten verbringen
- Angeschlossene Einrichtungen wie Hausarzt oder Friseur
Zu den Nachteilen gehören:
- Man muss die vertraute Umgebung verlassen
- Teilweise unangenehme Wohnatmosphäre
- Individuelle Möblierung und Gestaltung des Pflegeheimzimmers oft unmöglich
- Hoher monatlicher finanzieller Aufwand
- Mitbewohner sind „nur Senioren“ sowie Schwerst- oder Demenzkranke
- Fixer Tagesauflauf, der wenig Raum für Individualität lässt
- Teilweise lange Wartelisten für Pflegeheimzimmer und -plätze
- Begrenzte Betreuung aufgrund hohen Personalschlüssels
Die Entscheidung, in ein Pflegeheim zu ziehen, sollte immer unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, der Vor- und Nachteile eines Pflegeheims und in Absprache mit medizinischen Fachkräften getroffen werden. Ist ein Umzug in ein Pflegeheim nicht zwingend notwendig, sollten Alternativen vorgezogen werden. Bei advita genießen unsere Pflegebedürftigen beispielsweise die gleichen Vorteile wie in einem Pflegeheim, die genannten Nachteile eines Pflegeheim sind jedoch so gut wie nicht vorhanden.
Leistungen eines Pflegeheims
Pflegeheime bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die die Senioren je nach ihrer Situation in Anspruch nehmen können. Dazu gehören sowohl kurzfristige als auch langfristige Aufenthaltsmöglichkeiten:
- Langzeitpflege: Die dauerhafte Langzeitpflege ist die klassische Unterbringung im Pflegeheim. Hier werden Pflegebedürftige umfassend und langfristig pflegerisch betreut.
- Befristete Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige können bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr Kurzzeitpflege im Pflegeheim in Anspruch nehmen. Diese Unterbringung ist zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt sinnvoll, wenn nach wie vor eine stationäre Versorgung notwendig ist.
- Tagespflege: Bei der Tagespflege handelt es sich um eine teilstationäre Unterbringung für die Tagstunden, in denen die Versorgung nicht sichergestellt ist, weil die Pflegeperson arbeiten geht.
- Nachtpflege: Die Nachtpflege ist das Gegenstück zur Tagespflege. Hier wird die pflegebedürftige Person über Nacht im Pflegeheim untergebracht, damit die Angehörigen sich ausruhen und schlafen können.
- Verhinderungspflege: Wenn die eigentliche Pflegeperson einmal verhindert ist, dann übernimmt die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) genau die Aufgaben, die sonst die pflegende Person erledigt. Hierauf haben Pflegebedürftige bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr Anspruch.
Die einzelnen Leistungen im Pflegeheim umfassen dabei meist die folgenden:
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität)
- Behandlungspflege (medizinische Versorgung inkl. Medikamentenmanagement, Verbandswechsel oder Injektionen)
- Betreuung und soziale Aktivitäten
- Hauswirtschaftliche Dienste wie Reinigung, Wäscheservice und Verpflegung
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Therapieangebote wie z. B. Ergo- oder Physiotherapie
- Friseur und Fußpflege
Diese umfassenden Leistungen sollen die Lebensqualität der Bewohner maximieren und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Pflegeheime für Demenzkranke
Da die Zahl der an einer Demenz erkrankten Personen tendenziell steigt, erweitern immer mehr Pflegeheime ihr Angebot oder spezialisieren sich komplett auf diese Gruppe. Ein Pflegeheim für Demenzkranke bietet eine spezialisierte Betreuung und therapeutische Maßnahmen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Bewohner eingehen. Dazu gehören zum Beispiel auch präventive Maßnahmen für Demenzkranke mit Weglauftendenz, um zu verhindern, dass diese einfach verschwinden, sich verirren und in Unfälle verwickelt werden.
Ein Demenz-Pflegeheim zeichnet sich dadurch aus, dass es den Bewohnern eine sichere Umgebung bietet, in dem die Bedürfnisse besser verstanden werden, und das speziell geschulte Personal weiß, wie es mit den Herausforderungen umzugehen hat. Das kann allerdings nicht immer darüber hinwegtäuschen, dass häufig die Ansprechpartner wechseln (was Stress bei Senioren verursacht), Pflegekräfte aufgrund der Menge an Heimbewohnern wenig Zeit für die Betreuung haben und die Individualität der Demenzkranken auf der Strecke bleibt.
Wenn Sie also auf der Suche nach einem passenden Pflegeheim für Demenzkranke in der Nähe sind, können Sie sich gerne bei uns über die Unterbringung in einer advita Pflege-Wohngemeinschaft informieren. Diese sind hervorragend für Menschen mit demenziellen Erkrankungen geeignet, da das vertraute Umfeld ihnen Sicherheit gibt und Ängste vertreibt. Melden Sie sich einfach bei unserer Pflege-Beratung, um mit uns über die Unterbringung in einem advita Haus zu sprechen.

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Pflegeheim in der Nähe: freie Plätze finden
Der Umzug in ein geeignetes Pflegeheim ist für die Betroffenen ein großes Unterfangen, da sie in der Regel lieber in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen. Oftmals sind Pflege-Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen auch die besseren Lösungen, da sich die Betroffenen nicht als abgeschoben fühlen, sondern ihre Würde, Selbstbestimmung und Spaß am Leben bewahren.
Wenn Sie sich trotzdem sicher sind, dass Sie einen Pflegeheimplatz finden wollen, können Sie die folgenden Schritte unternehmen, um freie Plätze im Pflegeheim zu finden:
- Starten Sie Ihre Überlegung damit, welche Merkmale Ihnen und Ihren Angehörigen wichtig sind. Dazu gehört zum Beispiel die Lage des Pflegeheims (und damit die Nähe zu den Angehörigen), die Umgebung, dessen Größe und die Ausstattung. Aber auch Aspekte wie Betreuungs- und Pflegequalität, Pflegepersonal, Aktivitätsangebote sowie Serviceleistungen und Verköstigung sollten Sie berücksichtigen.
- Wenn Sie sich über Ihre Bedürfnisse im Klaren sind, sollten Sie sich alle Pflegeheime raussuchen, die in Ihrer bevorzugten Umgebung liegen. Dazu können Sie die Kommunen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste oder Pflegekassen kontaktieren.
- Auch eine gründliche Online-Recherche inkl. dem Austausch auf sozialen Netzwerken und in Foren kann Ergebnisse liefern. Hierzu zählt auch, nach Pflegeheim-Bewertungen, Beurteilungen und Zertifizierungen zu suchen. Wenn Sie nach einem besonderen Konzept suchen, das vor allem die Lebens- und Pflegequalität in den Vordergrund stellt, schauen Sie nach dem „Grünen Haken“ und dem IQD-Siegel des Instituts für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen GmbH.
- Nun vergleichen Sie deren Angebote anhand Ihrer bevorzugten Kriterien und identifizieren Ihre Favoriten. Diese Einrichtungen besuchen Sie nun persönlich und sprechen dabei mit den Bewohnern, deren Angehörigen (sofern möglich) und dem Pflegepersonal. Bereits in diesem Schritt erhalten Sie einen ersten Einblick in die Qualität, Sauberkeit, Angebote und Atmosphäre des jeweiligen Pflegeheims.
- Wenn Ihnen gefällt, was Sie sehen, machen Sie einen offiziellen Besichtigungstermin mit der Heimleitung aus. Dabei können Sie sich auch nach der Pflegequalität sowie dem Pflegepersonal und dessen Qualifikationen erkundigen. Darüber hinaus können Sie sich das Prüfungsprotokoll des Medizinischen Dienstes zeigen lassen, der bei Alten- und Pflegeheimen Qualitäts- und Leistungskontrollen durchführt.
- Im nächsten Schritt lassen Sie sich konkrete Angebote von den Pflegeheimen unterbreiten, die für Sie infrage kommen. Die Preise können durchaus variieren. Deshalb ist eine genaue Prüfung des Angebots und die Berechnung des Selbstbehaltes erforderlich. Ziehen Sie dazu auch die Preisvergleichslisten der Pflegekassen und sämtliche Leistungen und Zuschüsse, die Sie erhalten, mit hinzu.
- Nachdem Sie sich für ein Pflegeheim entschieden haben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, das Pflegeheim von innen kennenzulernen, um herauszufinden, ob die Einrichtung Ihren Vorstellungen entspricht. Das können Sie entweder durch ein zeitlich befristetes Probewohnen oder während der Kurzzeitpflege feststellen. Doch auch Tages- und Verhinderungspflege können bereits einen ersten Einblick bieten.
Da die Plätze in einem guten Pflegeheim meist schnell wieder vergeben sind, sollten Sie sich frühzeitig um einen freien Platz in Ihrem Wunsch-Pflegeheim kümmern. Insbesondere dann, wenn absehbar ist, dass die Pflege Zuhause bald nicht mehr gewährleistet werden kann. Unter Umständen können Sie sich auch auf die Warteliste setzen lassen, um einen der begehrten Plätze zu bekommen. Wenn Sie jedoch bereits vor dem Umzug in Ihr Wunsch-Pflegeheim einen Platz benötigen, können Sie zur Überbrückung auch die ambulante Pflege von advita in Anspruch nehmen.
Wer bezahlt ein Pflegeheim?
Die Kosten für ein Pflegeheim lassen sich teilweise durch die Pflegeversicherung decken. Allerdings müssen auch eigene Zuzahlungen fürs Pflegeheim geleistet werden, da die tatsächlichen Ausgaben fast immer die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen. Schließlich müssen nicht nur die Kosten für die Pflege, sondern auch für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) sowie Investitionen (Wartung und Unterhalt des Gebäudes) getragen werden.
Immerhin kann der Selbstbehalt im Pflegeheim mit einem Zuschuss abgefedert werden. Dieser Pflegeheim-Zuschuss orientiert sich an der Aufenthaltsdauer und steigt bis auf 75 % ab dem vierten Jahr im Pflegeheim.
Wohngeld im Pflegeheim
Hinzu kommt, dass seit 2023 nun auch Menschen im Pflegeheim Wohngeld beantragen können. Dadurch werden die Menschen entlastet, die dauerhaft im Pflegeheim wohnen und Probleme haben, die Unterbringungskosten dafür aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem örtlichen Mietniveau und nicht nach der Miete im Pflegeheim.
Taschengeld im Pflegeheim
Natürlich haben auch Heimbewohner eigene Wünsche: sei es neue Kleidung, einen neuen Haarschnitt, ein Treffen mit Freunden in einem Café oder die Teilnahme an Aktivitäten, die extra bezahlt werden müssen. Ist nicht genügend eigenes Vermögen vorhanden, kann auch im Pflegeheim Taschengeld bezogen werden. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt vom Sozialamt dafür einen monatlichen Betrag.
Muss man für den Pflegeheim das Haus verkaufen?
Wer allerdings genügend finanzielle Reserven besitzt, muss diese zuerst aufbrauchen, um seinen Eigenanteil im Pflegeheim zu decken. Dazu gehört auch, sein Haus, Aktien und anderes Eigentum zu veräußern. Allerdings bleibt den Bewohnern im Pflegeheim ein Schonvermögen von 10.000 Euro. Eine Immobilie, die vom Ehepartner, minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bewohnt wird, gehört ebenfalls zum Schonvermögen.
Rente reicht nicht für Pflegeheim: Sozialhilfe zur Finanzierung des Pflegeheims
Doch was tun, wenn das Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist und die Rente nicht für die Deckung des Selbstbehaltes reicht? Dann bleibt nur der Antrag auf Sozialhilfe. In vielen Fällen ist der Bezug von Sozialhilfe im Pflegeheim aufgrund der hohen Kosten jedoch unumgänglich und eher die Norm als die Ausnahme. Da Sozialhilfe nicht rückwirkend ausgezahlt wird, sollte der Antrag auf Sozialhilfe fürs Pflegeheim rechtzeitig gestellt werden.
Jedoch kann das Sozialamt auch verlangen, dass die Kinder Unterhalt für Eltern im Pflegeheim leisten, bevor es selbst tätig wird. Dies betrifft jedoch nur Kinder und Angehörige der Pflegebedürftigen, die mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Nur dann können Sie für den Elternunterhalt im Pflegeheim herangezogen werden.
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