Pflegeheim: Kosten und Finanzierung
Die Entscheidung für einen Umzug ins Pflegeheim ist oft mit großen emotionalen und finanziellen Herausforderungen verbunden. Viele Menschen fragen sich, wie sie die hohen Kosten stemmen sollen und greifen daher auf Alternativen zurück, die weniger kosten und trotzdem sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen entlasten.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die anfallenden Pflegeheimkosten, erklärt, wer für die Finanzierung aufkommt, und zeigt Ihnen mögliche Alternativen auf. Unsere advita Pflege-Beratung unterstützt Sie dabei, die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden – damit Sie und Ihre Liebsten gut versorgt und finanziell abgesichert sind.
Was kostet ein Pflegeheim?
Die Kosten für ein Pflegeheim setzen sich aus mehreren Posten zusammen, die je nach Region, Einrichtung und Pflegebedürftigkeit variieren können. Dadurch können die monatlichen Kosten je nach Situation mehrere Tausend Euro betragen. Bei einer stationären Pflege müssen Sie mit den folgenden Positionen rechnen.
Pflegekosten im Pflegeheim
Ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten eines Pflegeheims sind die Pflegekosten. Diese umfassen beispielsweise die soziale Betreuung sowie die individuelle Pflege durch qualifiziertes Personal und variieren je nach Pflegegrad des Bewohners. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen auch die Pflegekosten aus. Die Pflegeversicherung übernimmt zwar einen Teil dieser Kosten entsprechend des anerkannten Pflegegrades, der Rest muss jedoch privat finanziert werden. Dieser Eigenanteil wird als einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bezeichnet.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim
Ein weiterer wichtiger Kostenpunkt ist die Unterkunft inkl. Verpflegung. Da die Unterbringung im Pflegeheim mit einem Hotelzimmer mit Vollpension verglichen werden kann, spricht man hier auch von „Hotelkosten“. Dieser Posten deckt die Kosten für das Zimmer, die Mahlzeiten sowie die Reinigung und allgemeine Dienstleistungen wie Wäscheservice oder Müllentsorgung ab.
Da die Pflegekasse sich nicht an diesen Kosten beteiligen muss, müssen die Hotelkosten vollständig privat getragen werden. Sie sind daher vergleichbar mit einer Miete und dem Einkauf im Supermarkt oder dem Essen im Restaurant. Ihre Höhe kann dabei stark von der Zimmergröße, der Lage, den angebotenen Leistungen und der Qualität der Einrichtung abhängen.

Lassen Sie sich von unseren Experten über die Finanzierungsmöglichkeiten beraten
Investitionskosten
Darüber hinaus fallen im Pflegeheim Investitionskosten an, die mit den Instandhaltungskosten einer Wohnung vergleichbar sind und in der Regel anteilig auf die Bewohner verteilt werden. Diese Kosten können je nach Alter und Zustand der Einrichtung sowie regionalen Gegebenheiten variieren. Zu den Investitionskosten zählen unter anderem Miet- und Pachtzahlungen, EDV-Kosten, Abschreibungen (AfA), Zinsen sowie Ausgaben für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen, Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung.
Ausbildungsumlage
Die Ausbildungsumlage, auch Ausbildungszuschlag genannt, ist ein weiterer Kostenpunkt, der auf einer Pflegeheim-Rechnung auftauchen kann. Sie dient der Finanzierung der Ausbildung von zukünftigen Pflegekräften, die in der Einrichtung tätig sind. Da es sich hierbei um ein Umlageverfahren handelt, das über die Pflegeentgelte refinanziert wird, kann der Träger der Einrichtung diese Kosten ebenfalls auf die Bewohner umlegen und monatlich in Rechnung stellen.
Zusatzleistungen im Pflegeheim
Neben den Hauptkosten entstehen häufig Zusatzkosten. Dazu zählen beispielsweise Inkontinenzartikel, spezielle Betreuungsleistungen für Demenzkranke oder Freizeitaktivitäten. Auch Dienstleistungen wie ein Friseurbesuch, ein Vorleseservice und die Fußpflege werden extra berechnet. Da diese Kosten nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind, müssen sie selbst bezahlt werden. Beim Bezug von Inkontinenzartikeln können die Betroffenen jedoch die Inkontinenzpauschale in Anspruch nehmen, die über die eigene Krankenkasse abgerechnet wird.
Beratungstermin bei advita vereinbaren
Wer bezahlt das Pflegeheim?
Die Frage, wer die Kosten für ein Pflegeheim trägt, ist für viele Familien eine zentrale Herausforderung. Da die monatlichen Kosten für ein Pflegeheim in der Regel höher sind als der Zuschuss der Pflegekassen, bleibt fast immer ein Eigenanteil über, der von den Betroffenen selbst oder ihren Angehörigen gedeckt werden muss.
Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad, gewährt die Pflegekasse Ihnen entsprechend Ihres Pflegegrades gewisse Zuschüsse für die stationäre Pflege. Diese überweist auf dem „verkürzten Zahlungsweg“ direkt an die Pflegeeinrichtung: Bei Pflegegrad 1 gibt es 2025 pro Monat nur einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Erst ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse stärker an den Kosten, und zwar wie folgt:
- bei Pflegegrad 2 mit 805 Euro
- bei Pflegegrad 3 mit 1.319 Euro
- bei Pflegegrad 4 mit 1.855 Euro und
- bei Pflegegrad 5 mit 2.096 Euro
Ohne Pflegegrad müssen die Bewohner somit fast die gesamten Kosten selbst tragen, was enorm teuer werden kann. Das ist vom Gesetzgeber aber so gewollt, da er davon ausgeht, dass in diesem Fall die Familie die Pflege übernimmt und eine Unterbringung im Pflegeheim nicht notwendig ist.
Seit Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung bei gesetzlich Versicherten in vollstationärer Pflege jedoch einen Prozentsatz des Eigenanteils der pflegebedingten Aufwendungen inklusive Ausbildungszuschlag (sogenannter Leistungszuschlag). Dieser geht ebenfalls direkt an den Träger und ist entsprechend der Dauer der stationären Pflege gestaffelt. Der Zuschuss wurde zum Januar 2024 weiter erhöht und beträgt nun:
- im ersten Jahr der stationären Pflege 15 %
- im zweiten Jahr 30 %
- im dritten Jahr 50 % und
- ab dem vierten Jahr sogar 75 %.
Diese Regelung soll die finanzielle Belastung für Langzeitpflegebedürftige erheblich senken, da nun nur noch der um den Leistungszuschlag gekürzten Eigenanteil in Rechnung gestellt wird. Je länger Sie also im Pflegeheim leben, desto kleiner wird Ihr Eigenanteil. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleiben davon jedoch unberührt und sind nach wie vor in voller Höhe von den Bewohnern zu bezahlen.
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?
Wenn das vorhandene Vermögen, das Einkommen oder die Rente nicht für die Deckung der Pflegeheimkosten ausreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Finanzierung zu sichern. Staatliche Hilfen und Unterstützung durch Angehörige können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Wohngeld für Pflegeheimbewohner
Seit Januar 2023 ist das Wohngeld Plus in Kraft, das mit der Wohngeldreform eingeführt wurde. Diese Maßnahme soll Pflegeheimbewohner finanziell entlasten, da steigende Energiekosten und die Inflation auch die Heimkosten nach oben treiben. Pflegebedürftige, die keine weiteren Transferleistungen wie Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege erhalten, können das Wohngeld Plus beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegeheims, nicht nach den individuellen Mietkosten.
Sozialhilfe & Taschengeld
Darüber hinaus besteht unter Umständen die Möglichkeit, beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Diese Sozialleistung unterstützt Pflegebedürftige, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflegekosten und eine angemessene Betreuung zu decken. Sozialhilfe wird jedoch erst dann gewährt, wenn entweder kein Vermögen vorhanden ist oder ein bestimmter Gesamtwert unterschritten wurde. Den Betroffenen steht ein Schonvermögen von 10.000 Euro zu, sodass sie nicht gezwungen sind, ihr gesamtes Vermögen aufzubrauchen.
Gleichzeitig wird den Betroffenen auch ein zusätzlicher Barbetrag überwiesen, den sie für alltägliche Dinge wie einen Kinobesuch, neue Kleidung oder eine Zeitschrift ausgeben können. Dieser Betrag wurde früher häufig auch als Taschengeld bezeichnet.
Muss man sein Haus verkaufen fürs Pflegeheim?
In einigen Fällen kann das Sozialamt auch ein Hausverkauf fordern, sofern das Vermögen nicht ausreicht und das Haus nicht von Ehepartnern oder nahen Angehörigen bewohnt wird. Wird das Haus hingegen von einem Familienangehörigen (Partner, minderjährige Kinder, pflegebedürftigen Angehörigen) bewohnt, wird es zum Schonvermögen gezählt. Auch Schenkungen der letzten 10 Jahre können unter Umständen rückgängig gemacht werden.
Unterhalt durch Angehörige
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige, wie Kinder, zur Zahlung von Unterhalt an ihre Eltern herangezogen werden (sogenannter Elternunterhalt). Diese Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn das Einkommen der Angehörigen eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese liegt aktuell bei 100.000 Euro brutto pro Jahr. In diesen Fällen kann das Sozialamt auf die Unterhaltspflicht der Angehörigen zurückgreifen und einen „angemessenen Selbstbehalt“ berechnen, um die Pflegekosten zu finanzieren, bevor es selbst Leistungen gewährt.
Alternativen zum Pflegeheim
Neben einem Pflegeheim gibt es jedoch verschiedene Alternativen, die individuellere und flexiblere Betreuungsmöglichkeiten bieten, oftmals zu einem günstigeren Preis. Diese ermöglichen es den Pflegebedürftigen zudem, in einem vertrauten Umfeld zu bleiben oder eine selbstständigere Lebensweise ohne Heimordnung beizubehalten, während die notwendige Pflege trotzdem sichergestellt wird.
Ambulante Pflege
Im Vergleich zum Pflegeheim bietet die ambulante Pflege den Vorteil, dass die pflegerische und medizinische Unterstützung durch professionelle Pflegedienste im eigenen Zuhause ermöglicht wird. Diese Variante eignet sich besonders für Menschen mit Pflegegrad 1, bei denen die Unterbringung in einem Pflegeheim unverhältnismäßig teuer wäre.
Die Kosten hängen hier von der Häufigkeit und Art der benötigten Pflegedienstleistungen ab. Ein Teil der Kosten kann durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden. Dies ist ideal für Personen, die noch weitgehend selbstständig sind und nur hier und da Unterstützung benötigen, ohne die hohen Kosten eines Pflegeheims tragen zu müssen.
Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen ermöglicht es Senioren, ihren eigenen Haushalt zu führen, während gleichzeitig bedarfsgerechte Unterstützung und Sicherheit gewährleistet sind. Diese Wohnform umfasst in der Regel die Miete für eine seniorengerechte Wohnung sowie zusätzliche Serviceleistungen wie Hausnotrufsysteme und Mahlzeitenservice. Pflegeleistungen müssen oft separat über einen ambulanten Dienst gebucht werden.
Dadurch entsteht eine flexible Alternative zum Pflegeheim mit moderaten Kosten, die eine gute Balance zwischen Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und notwendiger Betreuung bietet.
Pflege-WG
In einer Pflege-Wohngemeinschaft teilen sich mehrere pflegebedürftige Personen die Kosten für Betreuung und Pflege. Zusätzlich fallen Mietkosten für die Wohnung (das eigene Zimmer + anteilig für die Gemeinschaftsräume), die tägliche Haushaltsführung (z. B. Lebensmittel, Reinigungsmittel & Co.) und gegebenenfalls für die Pflege an.
Die Kosten für ein Zimmer in einer Pflege-Wohngemeinschaft liegen in einigen Fällen auf einem ähnlichen Niveau wie die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim. Diese Wohnform bietet den Bewohnern jedoch eine familiäre Atmosphäre und eine individuellere Betreuung, was besonders für Menschen mit Demenz von Vorteil ist, da es Sicherheit bietet und Ängste mindert.
Beratungstermin bei Ihrer nächsten advita-Niederlassung vereinbaren
Außerklinische Intensivpflege
Für Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen kann die außerklinische Intensivpflege eine geeignete Alternative zum Pflegeheim darstellen. Diese Pflegeform bietet rund um die Uhr medizinische Betreuung durch spezialisierte Fachkräfte für die Bedürfnisse der betroffenen Menschen, was es den Pflegebedürftigen ermöglicht, außerhalb eines Pflegeheims zu leben. Folgende Formen der außerklinischen Intensivpflege können unterschieden werden:
- Intensivpflege zu Hause: Einzelversorgung im häuslichen Umfeld, die Pflegebedürftigen ein Leben in vertrauter Umgebung und in der Nähe zu Angehörigen ermöglicht, was ihre Lebensqualität steigert.
- Intensivpflege-WG: Eine Alternative bietet die Intensivpflege in einer Pflege-Wohngemeinschaft, in der alle Bewohner Intensivpflegepatienten sind und eine professionelle Versorgung in heimischer Atmosphäre erhalten. Für beatmungspflichtige Patienten gibt es spezialisierte Beatmungs-WGs.
- Intensivpflegezentrum: Hierbei handelt sich um eine Gemeinschaftsversorgung, die stationäre Pflege und individuelle Betreuung kombiniert.
Die Kosten für Intensivpflege sind vergleichsweise hoch, da sie eine durchgehende Pflege sowie Betreuung durch speziell ausgebildetes Pflegepersonal erfordert. Die Pflege- und Krankenkassen übernehmen jedoch einen Teil dieser Kosten, wodurch der Eigenanteil für die Patienten in den verschiedenen Pflegemodellen überschaubar bleibt.
Die Gesamtkosten für häusliche Intensivpflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter die allgemeine Pflege, die Notwendigkeit einer Beatmung, der Zustand des Patienten und regelmäßige Wundversorgungen. Bei Intensivpflege-Wohngemeinschaften sind zusätzliche Kosten für Miete und Lebensmittel zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Strom- und Wasserkosten aufgrund der Nutzung technischer Geräte und des erhöhten Ressourcenbedarfs steigen. Die Miet- und Betriebskosten einer Pflege-WG richten sich nach dem örtlichen Mietspiegel und müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei Fragen zu den verschiedenen Alternativen zum Pflege- oder Seniorenheim können Sie sich an unsere advita Pflege-Beratung wenden. Dort erhalten Sie umfassende Informationen und eine individuelle Beratung, um die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
