Selbstbestimmt vorsorgen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

In der Regel möchte man selbst entscheiden, wie sein Leben weitergeht, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu einmal nicht mehr in der Lage sein sollte. Dieser Gedanke beschäftigt viele Menschen, doch oft wird die Vorsorge aufgeschoben. Dabei ist es wichtig, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um selbstbestimmt zu bleiben. 

Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung haben die Betroffenen die Möglichkeit, wichtige Fragen für die Zukunft zu klären. Sie legen fest, wer Sie in gesundheitlichen, rechtlichen oder finanziellen Fragen vertreten soll und welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden. 

Mit diesen Dokumenten sichern Sie nicht nur Ihre eigenen Wünsche ab, sondern geben Ihren Angehörigen klare Anweisungen – eine enorme Entlastung in schwierigen Zeiten. Alle drei Dokumente können von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person erstellt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer Vertrauensperson (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, im Falle der Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit bestimmte Aufgaben zu übernehmen, Verträge abzuschließen und Entscheidungen zu treffen. Diese können Bereiche wie Gesundheit, Finanzen, Behördenangelegenheiten oder die Wohnsituation betreffen – zum Beispiel den Umzug in ein Pflegeheim, eine Pflege-WG oder in ein Intensivpflegezentrum.

Der Bevollmächtigte handelt damit stellvertretend im Namen des Vollmachtgebers und setzt dessen Willen durch, wenn dieser aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, etwa durch eine Erkrankung oder einen Unfall, nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen oder in ihrem Umfang begrenzt werden. Gleichzeitig soll sie die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht vermeiden.

Zusammen mit der Patientenverfügung spielt die Vorsorgevollmacht eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Gesundheitsfürsorge und der Aufenthaltsbestimmung. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber entsprechend seiner Patientenverfügung medizinische Maßnahmen beginnen, weiterführen oder beenden. 

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb wichtig, weil sie sicherstellt, dass eine vertraute Person im eigenen Sinne handeln kann, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Ohne eine solche Vollmacht wird in der Regel ein gesetzlicher Betreuer gerichtlich bestimmt, der den eigenen Wünschen möglicherweise nicht entspricht bzw. nachkommt. 

Die Vorsorgevollmacht gibt schließlich dem Bevollmächtigten die Befugnis, wichtige Entscheidungen zu treffen. Sie erleichtert Angehörigen zudem den Umgang mit Behörden und Ärzten, indem sie den Zugang zu wichtigen Informationen und die Durchführung notwendiger Maßnahmen regelt. Damit sorgt sie für Klarheit und Handlungsfähigkeit in schwierigen Situationen.

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Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Das Erstellen machen Sie am besten über eine Vorlage wie die des Bundesministeriums der Justiz. Die Vollmacht muss zwar nicht notariell beglaubigt werden, der Gang zum Notar kann aber dabei helfen, die Wirksamkeit der Vollmacht zu bestätigen. 

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legt der volljährige Ersteller im Voraus schriftlich fest, in welche medizinisch notwendigen Eingriffe und Maßnahmen er konkret einwilligt oder welche er untersagt. Dies ist dann relevant, wenn er aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, über einen speziellen ärztlichen Eingriff oder die bevorstehende Behandlung zu entscheiden. Selbstverständlich kann die Verfügung jederzeit ganz oder teilweise abgeändert werden.

Sie betrifft häufig Situationen am Lebensende, etwa wie lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Schmerz- bzw. Symptombehandlungen. Mit einer Patientenverfügung können Betroffene ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Versorgung verbindlich festhalten. 

Sie dient außerdem dazu den eigenen Willen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit zu wahren und Missverständnisse über die weitere Vorgehensweise zu vermeiden. Gleichzeitig können darin auch persönliche Wünsche zum Sterbeort oder die Bereitschaft zur Organspende festgehalten werden. 

Wer sollte eine Patientenverfügung erstellen?

Eine Patientenverfügung zu verfassen ist in erster Linie freiwillig. Allerdings sollten alle Erwachsenen, die sicherstellen wollen, dass ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, unabhängig ihres Alters eine Patientenverfügung haben. 

Besonders zu empfehlen ist sie bei Personen mit chronischen oder schweren Erkrankungen, aber auch gesunde Personen können für den Ernstfall, wie zum Beispiel einen schwerwiegenden Autounfall vorsorgen. Wer klare Vorstellungen hat und genau weiß, welche Behandlungen er im Krankheitsfall befürwortet oder ablehnt, sollte dies in einer Patientenverfügung festhalten. 

Auf diese Weise übt man sein Selbstbestimmungsrecht aus, schützt sich selbst vor unerwünschten Eingriffen und nimmt Angehörigen und Ärzten, die im Akutfall entsprechend vorheriger Aussagen und nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln können, die Last der Entscheidung ab. 

Patientenverfügung erstellen: Wie sollte man vorgehen?

Auch für die Patientenverfügung hat das Bundesministerium der Justiz eine passende Vorlage. Wie bei der Vorsorgevollmacht muss auch die Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt werden. Lassen Sie aber im Zweifelsfall die Wirksamkeit der Patientenverfügung von einem Notar bestätigen.

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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person ihren Wunsch äußern, wer vom Betreuungsgericht als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert oder diese in der eingetretenen Situation nicht greift und der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Wird eine rechtliche Betreuung notwendig wählt man hierfür im Optimalfall eine Vertrauensperson.

Anders als bei der Vorsorgevollmacht, bei der der Bevollmächtigte ohne gerichtliche Kontrolle handeln kann, wird bei der Betreuungsverfügung ein gerichtlich bestellter Vertreter eingesetzt, der die Interessen der betreuten Person vertritt und der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. 

In der Verfügung können auch Wünsche geäußert werden, wie die Betreuung erfolgen soll und wer auf keinen Fall als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden sollte. Mit einer Betreuungsverfügung kann man also sicherstellen, dass im Bedarfsfall eine vertraute Person diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt (sofern sie vom Gericht als geeignet eingestuft wird). Eine entsprechende Vorlage finden Sie auf der Website des BMJ.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?

Der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung liegt in ihren jeweiligen Zwecken und Wirkungsweisen:

  1. Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Aussteller eine oder mehrere Personen, im eigenen Namen wichtige persönliche Entscheidungen zu treffen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Der Bevollmächtigte kann Entscheidungen in Bereichen wie Gesundheit, Finanzen oder Behördenangelegenheiten ohne gerichtliche Kontrolle übernehmen.
  2. Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen man im Falle der Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie richtet sich direkt an Ärzte, Angehörige und das medizinische Personal und gibt konkrete Anweisungen zur medizinischen Behandlung und weiteren Vorgehensweise.
  3. Betreuungsverfügung: Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person vorschlagen, wer als rechtlicher Betreuer durch das Gericht bestellt werden soll, wenn sie entscheidungsunfähig wird. Diese Verfügung tritt in Kraft, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert oder das Gericht dennoch eine Betreuung anordnet. Ein Gericht ist hier immer involviert und bestimmt den Betreuer, der die Wünsche der Person umsetzt.

Zusammengefasst: Die Vorsorgevollmacht überträgt Entscheidungsbefugnisse direkt auf eine Person und vermeidet eine gerichtlich angeordnete Betreuung, die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, und die Betreuungsverfügung bestimmt, wer durch das Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.

Tipps zur rechtlichen Absicherung im Alter

Zur rechtlichen Absicherung im Alter können mehrere wichtige Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen gewahrt bleiben und die Angehörigen im Ernstfall handlungsfähig sind. Dazu gehören:

  • Erstellen einer Vorsorgevollmacht
  • Verfassen einer Patientenverfügung 
  • Aufsetzen einer Betreuungsverfügung
  • Erstellen eines Testamentes
  • Erteilen von Bankvollmachten (Banken brauchen oftmals eigene Vollmachten)
  • Regelmäßige Überprüfung dieser Dokumente auf Aktualität

Am besten bewahren Sie diese Dokumente gemeinsam an einem Ort auf, der leicht zugänglich ist, sodass die Unterlagen schnellstmöglich bei den entsprechenden Stellen vorgelegt werden können. Sie können außerdem Kopien bei Ihren Vertrauenspersonen, Ihrem Hausarzt oder Ihrer Pflegeeinrichtung hinterlegen. 

Darüber hinaus sollten Sie sich mit den folgenden Informationen vertraut machen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Hat der Ehepartner automatisch eine Vorsorgevollmacht?

Auch wenn man es anders vermuten könnte, hat der Ehepartner nicht automatisch eine Vorsorgevollmacht. In Deutschland dürfen Ehepartner, ebenso wie andere nahe Verwandte (z. B. die Kinder), rechtlich keine Entscheidungen für ihren Angehörigen treffen, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Es sei denn, es liegt eine entsprechende Vorsorgevollmacht vor. 

Ohne eine solche Vollmacht müssen die Betreuungsgerichte einen rechtlichen Betreuer bestellen, der dann die notwendigen Entscheidungen trifft. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein völlig Fremder, der den Patienten gar nicht kennt. 

Deshalb ist es wichtig, auch unter Ehepartnern eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Partner im Notfall die gewünschten Entscheidungen treffen kann.

Ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne Patientenverfügung möglich?

Vorsorgevollmachten können auch ohne eine Patientenverfügung erstellt werden. In der Vorsorgevollmacht wird schließlich nur festgelegt, wer im Falle der Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen trifft. Diese Vollmacht überträgt einer Vertrauensperson somit nur das Recht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.

Eine Patientenverfügung ist hingegen eine separate Regelung, die sich speziell auf medizinische Maßnahmen bezieht. Sie legt fest, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn der Verfasser selbst nicht mehr entscheiden kann. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten daher immer miteinander kombiniert werden, sind aber unabhängig voneinander möglich. 

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Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?

Ja, in Deutschland ist eine korrekt verfasste Patientenverfügung erst einmal rechtlich bindend. Das bedeutet, dass medizinische Eingriffe und Maßnahmen, die in der Patientenverfügung ausdrücklich erwünscht oder abgelehnt werden, von Ärzten, Krankenhaus- und Pflegepersonal sowie Angehörigen verbindlich befolgt werden müssen, wenn die geschilderte Situation eintritt.

Ob diese Entscheidung den Angehörigen gefällt, zum Beispiel das Ablehnen von lebenserhaltenden Maßnahmen, spielt hierbei keine Rolle, da es der festgelegte Wunsch des Patienten ist. Der eigene Wille darf in diesem Falle niemals an den Patientenwillen ersetzen. 

Voraussetzung ist jedoch, dass die Verfügung klar und eindeutig formuliert ist und sich auf konkrete Behandlungssituationen bezieht. Zudem müssen die darin beschriebenen Situationen mit aktuell eingetretenen Situationen übereinstimmen. Darüber hinaus muss der Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig gewesen sein. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten können Ärzte und Gerichte hinzugezogen werden, um den Willen des Patienten zu klären.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, werden im Ernstfall Entscheidungen über eine medizinische Behandlung von Ärzten und eventuell von einem rechtlichen Betreuer getroffen, der durch das Betreuungsgericht bestellt wurde. 

Ohne eine Patientenverfügung gibt es außerdem keine klaren Vorgaben darüber, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. In der Regel wird zwar versucht, nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder einzubeziehen, aber ohne eine eindeutige schriftliche Festlegung besteht die Gefahr, dass Behandlungsentscheidungen nicht im Sinne des Patienten getroffen werden. Dies kann sowohl für ihn als auch für seine Angehörigen belastend sein, da Unsicherheit darüber besteht, wie man medizinisch versorgt werden möchten.

Die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sollten frühzeitig geklärt werden. So sichern Sie Ihre persönlichen Entscheidungen für den Ernstfall ab. Gleichzeitig erleichtern Sie Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen.

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