Diese Leistungen können bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Zu Beginn wird Ihr persönlicher Unterstützungsbedarf ermittelt. Dies übernimmt der Medizinische Dienst der Kassen (MDK), der Sie einer von insgesamt drei sogenannten Pflegestufen zuordnet.
Wie definieren sich die Pflegestufen?
Pflegebedürftige der Pflegestufe I: Sie benötigen mindestens einmal am Tag Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegebedürftige der Pflegestufe II: Sie benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegebeürftige der Pflegestufe III: Sie benötigen täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Für weitere Informationen siehe auch Häufige Fragen zum Thema Pflege.
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